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Holger Artus

Wohnungsleerstand nicht hinnehmen

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seit einiger Zeit stehen mehrere Wohnungen in der Agathenstraße 7 leer. Da hier der erste bekannte Wohnungsleerstand seit November 2017 bestehen soll, können wir vermuten, dass es hier möglicherweise um Wohnungsspekulation gehen kann: Das Haus soll vielleicht verkauft werden, und solange das Geschäft nicht abgewickelt ist, erfolgt keine Neuvermietung, um den neuen Eigentümer für seine Planungen alles offen zu halten.

In Hamburg stehen nach Senats-Angaben aus Juni 2019 insgesamt 1.740 Wohnungen leer, soweit sie vom Eigentümer gemeldet oder durch Hinweise aktenkundig geworden sind. Die Dunkelziffer dürfte höher sein. Alleine in Eimsbüttel standen Ende 2018 insgesamt 120 Wohnungen leer. Bis Mai 2019 waren es weitere 54. Das Bezirksamt geht den Anzeigen nach und fordert eine Erklärung vom Grundeigentümer. Für die Agathenstr.7 kennen wir den behördlichen Sachstand nicht. Wir erwarten, dass das Bezirksamt Eimsbüttel und die parlamentarisch Verantwortlichen der Bezirksversammlung sich der Sachklärung annehmen und prüfen, ob man den Eigentümer mit wirksamen Maßnahmen zur Vermietung zwingt.

Was ist das Problem?

In Zeiten, wo Wohnungsnot herrscht, ist Leerstand über einen längeren Zeitraum unsozial. Aus einem Hausverkauf kann auch ein Verkauf von Eigentumswohnungen werden, um eine höhere Rendite zu erzielen. Auf der anderen Seite unterlassen Vermieter auch gerne mal die normale Instandhaltung ihres Eigentums, nutzen aber die Möglichkeit der ständigen Mieterhöhung nach dem Mietenspiegel.

Kein Platz für Wohnungsspekulation

Für unsere Straßen Agathenstraße/Schäferstraße gilt u.E. die sog. Soziale Erhaltungsverordnung*. Deren Ziel ist, das soziale Milieu zu erhalten und Spekulantentum zu erschweren. Unser Viertel ist eine lebenswerte Region. Die Mieten ermöglichen vielen noch innerstädtisches Wohnen. Wir möchten, dass es so bleibt. Wohnungsleerstand darf man nicht tolerieren. Das Bezirksamt Eimsbüttel muss gegen den Leerstand eingreifen. Wir wollen keine Umwandlung in Eigentumswohnungen. Der Milieuschutz der Sozialen Erhaltungsverordnung für unser Wohnviertel muss gesichert werden. Dadurch können auch Mietsteigerungen ausgebremst werden.

Hintergrund-Infos

Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel-Süd

Ziel von Sozialen Erhaltungsverordnungen ist es die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Das bedeutet, dass Bewohnerinnen und Bewohner nicht durch aufwertende, bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel sogenannte Luxusmodernisierungen und die in der Regel damit einhergehenden Mieterhöhungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden sollen.

Maßnahmen (Sanierungen, Modernisierungen, Zusammen- legung/Teilung von Wohnungen, Abbruch von Wohnhäusern Um- wandlung von Miet- in Eigen- tumswohnungen u.a.m.) müssen beim Bezirksamt Eimsbüttel bean- tragt werden. Dort wird geprüft, ob die Vorhaben genehmigt werden können oder sich nachteilig auf die Zusammensetzung der Bevölkerung auswirken könnten. Zudem erhält die Stadt ein allge- meines Vorkaufsrecht an Zins- häusern. Ein Vorkaufsrecht der Stadt kann zum Zuge kommen, wenn aufgrund von Tatsachen angenommen werden kann, dass durch einen Verkaufsfall die Ziele der Verordnung beeinträchtigt werden.

Quelle: Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für ein Gebiet im Stadtteil Eimsbüttel

Mit einem überdurchschnittlichen Preisniveau gehören zu den teuersten Wohnstandorten beispiels- weise weitere Elbvororte wie Othmarschen (5.698 €/m2), Blankenese (5.193 €/m2) und Groß Flottbek (4.818 €/m2) sowie die Stadtteile Hoheluft und Eimsbüttel (5.807 bzw. 5.341 €/m2).

Das Geschäft mit den Immobilien

Im Hamburger Großraum ist in den vergangenen zehn Jahren eine rasante Preisentwicklung zu beobachten gewesen. Für Eigentumswohnungen (aus dem Bestand) haben sich die Preise im Vergleich zu 2009 durch- schnittlich in Hamburg mehr als verdoppelt.

Mit einem überdurchschnittlichen Preisniveau gehören zu den teuersten Wohnstandorten beispiels- weise weitere Elbvororte wie Othmarschen (5.698 €/m2), Blankenese (5.193 €/m2) und Groß Flottbek (4.818 €/m2) sowie die Stadtteile Hoheluft und Eimsbüttel (5.807 bzw. 5.341 €/m2).

Quelle: LBS-Immobilienatlas Hamburg 2019

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