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Holger Artus

Der Hamburger Senat wird mit der Klage gegen das Volksbegehren das Thema nicht los

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Am 5. November 2018 protestierten hunderte Hamburger vor Rathaus der Hansestadt gegen den Antrag der Landesregierung  an das Hamburger Verfassungsgericht, die Gesetzesinitiative des Bündnisses gegen den Pflegenotstand, als verfassungswidrig zu erklären.  Ein 50 Meter langes Banner forderte die Regierenden auf: Handeln statt klagen!

Nach Darstellung des Senat verstoße der Gesetzentwurf der Initiative gegen „höherrangiges Recht“. Denn Hamburg alleine könne die geforderten Gesetze zur Verbesserung der Pflege gar nicht beschließen. „Diese Kompetenz hat nur der Bund.“ Der Senat sei deshalb verpflichtet, die Verfassungsrichter anzurufen. Die Klagen des Senats richte sich gegen das Volksbegehren in Hamburg für eine Entwurf, den Zehntausende Hamburger unterschrieben haben, wurde von Rednern auf der Kundgebung erklärt.

Die Absicht des Senats scheint es zu sein, dass es keine Volksabstimmung im Zusammenhang mit den nächsten Bürgerschaftswahlen 2020 stattfinden soll. Damit hat damit aber selber ein fettes Problem geschaffen: es wird so oder zum Wahlkampfthema werden.

Das Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus erklärte: “Wir sind wütend. Die Hamburger Regierung hat ihre Drohung wahr gemacht und zerrt uns vors Hamburger Verfassungsgericht. Sie klagt damit gegen bedarfsgerechte Versorgung in den Hamburger Krankenhäusern. Die Klage ist ein Angriff auf Hamburgs Pflegekräfte, Hebammen und Reinigungskräfte. Und sie ist ein Schlag ins Gesicht der 30 000 HamburgerInnen, die für unser Gesetz unterschrieben haben. Diese Klage verlängert den Pflegenotstand an Hamburgs Krankenhäusern. Die Beschäftigten bleiben überlastet und die Patienten gefährdet. Bedarfsgerechte Personalausstattung ist nicht verfassungswidrig, sondern unbedingt notwendig. Unser Gesetz muß umgesetzt und nicht verklagt werden.”

„Das ist ein Offenbarungseid gegenüber den Pflegekräften, den Patient_innen und ihren Angehörigen“, erklärt dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Die Verfassungsklage ist ein durchsichtiges Manöver, um einer politischen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen. Dieser Senat hatte von Anfang nicht den Willen, den Pflegenotstand in den Hamburger Krankenhäusern anzugehen und politische Lösungen zu suchen.”

In Bremen, Berlin und Bayern, so führten verschiedene Redner/innen auf der Kundgebung vor dem Hamburger Rathaus aus, gebe es “Geschwister”-Initiativen mit ähnlichen Forderungen. In Bayern sammelte just auch eine Volksinitiative über 100.000 Stimmen, mit dem Ziel, in dem Landesgesetz durch klare Personalbemessungsregeln die Pflege zu verbessern. In Berlin, wo eine Volksinitiative über 50.000 Unterschriften sammelt, sitzen Senat und Bürger darüber noch in Gesprächen. Ob geklagt wird oder nicht, ist auch eine politische Frage, auch Angesicht einer Rot-Rot-Grün  in Berlin sicher ein heikles Thema. In Bremen startete Ende Oktober ein Volksbegehren. Es bedarf für die Zulassung 5.000 Unterschriften von Wahlberechtigten (erster Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Bremen), um ihr Anliegen auf die Tagesordnung des Bremer Senats zu bringen. „Wir wollen 10.000 haben“, sagt Pauline Wildenauer (Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte) “und die kurz vor Weihnachten einreichen. Nach der Prüfung werden dann 25.000 Unterschriften benötigt, damit der Volksentscheid zulässig ist und der Senat den Gesetzentwurf der Bremischen Bürgerschaft zuleitet.”

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