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Holger Artus

„Eins zu eins plus“

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Mit dem Austritt 2000 aus dem Zeitungsverlegerverband Hamburg (ZV HH) wollten die neuen Eigentümer der MOPO Geld sparen. Wir wussten, dass wir in der Phase des Austritts, der Neubestimmung der Belegschaft und der Etablierung der neuen Führung im Unternehmen eher wenig Zeit für uns war. Die Führungsschwäche im ganzen Haus war unser größter „Zulieferer“, neben den Spannungen zwischen den beiden Gesellschaftern. Der eine ging mit Bauch an alles andere, der andere mit Planung, aber zu wenig Wissen um den Zugang in den Belegschaft. Die Gespräche mit dem Zeitungsverlegerverband über eine OT-Mitgliedschaft im ZVHH war von denen nur eine praktische Vorgehensweise. Noch waren die neuen nicht willens, einen Haustarifvertrag abzuschließen, also spießten wir alles auf, dass dieses Thema treibt.

Mit dem scheinbar gemeinsamen Ergebnis, dass wenn die Gespräche mit dem Zeitungsverlegerverband Hamburg am Donnerstag (20.7.) scheitern, man über einen Haustarifvertrag auf der Basis ein zu eins verhandelt, kamen die Gewerkschaften aus den Sondierungsgesprächen in den Betriebsversammlung. Nach einer ersten Erleichterung, die allen anzusehen war, wurde auf der Versammlung dann aber deutlich, dass es mit um ein PLUS so einfach nicht. Nach unserem Verständnis meinte Plus aus Sicht von Frank Otto, das die Tarifverträge Ausgangsbasis für Verhandlungen sind, aber es sollen Punkte geändert werden, die dann in einen Haustarifvertrag münden.

Zu einer einfachen Übernahme der bestehenden Tarifverrtäge als Übernahme-Haustarifvertrag wollte sich Frank Otto nicht hinreißen lassen. Im Laufe der Diskussion auf der Betriebsversammlung (und danach ) sind verschiedene Fragen aufgeworden worden, zu denen wir einige Informationen liefern wollen.

Wir wollen keinen tariflosen Zustand“ (Frank Otto)

Diese Erklärung von Frank Otto auf der Betriebsversammlung klang sympatisch. Nur ist dmait nichts konkretes geklärt. Die MOPO ist bis 31.12.2000 im Verband = kein tarifloser Zustand. Ab dem 1.1.2001 gelten die Tarifverträge für die Beschäftigten weiter, die in der Gewerkschaft sind oder bei denen die Tarifverträge im Arbeitsvertrag verankert sind (ist eine kleine Gruppe). Für neue Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 1.1.2001 ihre Arbeit aufnehmen, kann ein tarifloser Zustand dann eintreten, wenn es keinen von Gewerkschaften und MOPO/Arbeitgeberverband unterschriebenen Tarifvertrag gibt.

Wir wollen einen Haustarifvertrag abschließen“ (Frank Otto)

Das kann heißen, es werden die bestehenden eins zu eins übernommen oder es wird ein eigenes Tarifwerk mit anderen Inhalte als die zurzeit geltenden zwischen MOPO und den Gewerkschaften abgeschlossen. Sollte es vor dem 31.12.2000 zu einem Haustarifvertrag kommen, so wurde dieser für die Beschäftigten gelten, die in der Gewerkschaft sind. Ein Arbeitgeber wäre schlecht beraten, würde er ab dem 1.1.2001 nur die Gewerk-schaftsmitglieder nach dieser Vereinbarung bezahlen: alle würden in die Gewerkschaft eintreten und damit müsste der Tarifvertrag gelten. Es kann theoretisch aber auch der Fall eintreten, dass es Haustarifverhandlungen gibt, aber das diese nicht bis zum 31.12.2000 abgeschlossen sind.

Was kann mir nach dem 1.1.2001 passieren?“ (Flurfunk)

In anderen Betrieben, die aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind, wurden den Beschäftigten zu diesem Zeitpunkt neue Verträge angeboten. Werden sie unterschrieben, ist dies die neue vertagliche Grundlage. In der Praxis wehrt sich die MOPO bereits heute, in Arbeitsverträge denn Passus aufzunehemen, dass die zur Anwendung kommenden Tarifverträge.

Was ist, wenn ich eine neuen Arbeitsvertrag unterschreibe und auch einen Haustarifvertag gibt?“ (Flurfunk)

Der Tarifvertrag steht über dem Arbeitsvertrag. In den Punkten, wo der Tarifvertrag günstiger als der Arbeitsvertrag ist, würde dieser gelten. So steht z. B. heute in den meisten Arbeitsverträgen, dass Mehrarbeit nicht bezahlt wird. Der geltende Tarifvertrag sieht dies aber heute vor (Verlag: 30%, Redaktion: 1/122 des Bruttogehalts).

Kann ich zu einem neuen Arbeitsvertrag gezwungen werden?

Eine Änderung des Arbeitsverträges könnte nur im Rahmen einer Änderungskündigung erfolgen. Hier ist der Betriebsrat vorher zu hören, sich gegen diese Änderung zur Wehr setzen müsste sich aber der ein. Sollte ein geltenden Tarifvertrag Anwendung finden,

Würden neue Kolleginnen und Kollegen ab dem 1.1.2001 in die Gewerkschaft eintreten, ändert sich auch nichts an dem tariflosen Zustand, wenn es keinen Tarifvertrag zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft gibt.

Wir wollen keine automatische Übernahme der nach dem Austritt abgeschlossenen Tarifverträge auf Verbandsebene“

Wenn die MOPO wieder in den Zeitungsverlegerverband zurück tritt, würde sich zwangsweise die Situation ergeben, dass die auf Verbandsebene abgeschlossenen Tarifverträge auch für die Beschäftigten in der MOPO gelten würden. Frank Otto hat auf der Betriebsversammlung darauf hingewiesen, dass die Chancen für einen Wiedereintritt sehr gering sind. Wenn die Aussage stimmt, dass sie dann einen Haustarifvertrag wollen, dann gelten die Bedingungen des Haustarifvertrages. Hier könnten wie bei den Flächentarifver-trägen entsprechende Kündigungsfristen vereinbart werden. Hier ist natürlich insbesondere der Gehaltstarifvertrag in Verlag und Redaktion von Bedeutung. Wenn dieser eine Laufzeit z. B. vom 1.4.2002 bis 31.3.2003 hätte, würde der solange gelten. Er würde aber auch nach dem 1.4.2003 gelten, eben nur in seiner letzten Fassung. Praktisch würde dies bedeuten, das es auf dieser Ebene keine jährliche Erhöhung der Gehälter gibt (in dem Fall ab 1.4.2004). Es kann aber auch der Fall sein, das die beiden Gewerkschaften in dem Haus-Gehaltstarifvertrag (bei eins zu eins Übernahme) eine Kündigungsfrist vereinbaren und wenn diese gekündigt ist, hausinterne Verhandlungen über die prozentuale Erhöhung führen.

Wie lange laufen die verschiedenen Tarifverträge?

Für den Verlag gilt, das der GTV bis zum 31.3.2002 (2,5 % ab 1.4.2001) abgeschlossen ist. Praktisch wird es bedeuten, dass zwar in diesem Jahr angerechnet wird, und die Mehrzahl aber zum 1.4.2001 die 2,5% oder etwas weniger auf das Bruttogehalt bezahlt bekommen. Die Tatsache, dass übertarifloche Gehaltsbestandteile angerechnet werden, hat nichts mit dem Tarifvertrag zu tun. Der Manteltarifvertrag Angestellte verschiedene Kündigungsfristen. Der gesamte MTV ohne mit Ausnhame der wöchentlichen Arbeitszeit mit einer Frist zum 31. 12. 2000 gekündigt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit konnte zum 31.12.1998 mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Der TV über die Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der TV über die Vermögenswirksamen Leistungen (624 DM im Jahr) kann mit einer sechsmonatigen Frist zum Quartalsschluß gekündigt werden.

Für den Bereich der Redaktion gibt es folgende Kündigungsfristen. Der GTV wurde jetzt zum 31.7.2000 gekündigt. Es sollen demnäcshte Gespräche stattfinden. Der Zeitungsver-legerverband hat erklärt, dass er weiter an die Berufsjahressprünge heran will. Hier ist zu unterstellen, dass wenn es einen Tarifabschluß gibt, dieser auch für die Redaktions-Gehälter zutrifft. Klar sollte dabei aber auch sein, dass wer übertarifliche Engeltbestandteile hat, dies komplett verrrechnet werden. D.h. das es brutto keine Pfennig mehr geben kann. Der MTV kann erstmalig mit einer Frist (man ahnt es) von sechs Monaten zum 31.12.2001 gekündigt werden. Der TV über die Altersversorgung kann mit einer Frist vom 12 Monaten erstmalig zum 31.12.2004 gekündigt werden. Die tariflichlichen Regelungen über das Redaktionsvolontariat kann mit einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der VWL-TV analog den Angestellten Verlag. Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten ist zum 31.7.2000 gekündigt worden. Auch hierüber soll es Gespräche zwischen den Gewerkschaften und dem Verband geben.

Wie ist das mit der Nachwirkung?

Bereits in unserem BR-Info vom 29.6.2000 hatten wir darauf hingewiesen, dass der TV solange gilt, bis es eine andere vertragliche Regelung gibt. Das heißt, dass z. B. die Entgeltregelungen des TV für die (Alt)beschäftigten weitergelten. Würde bis zum 31.12.2000 eine Kollege eingestellt werden und ihm er ist Berufseinsteiger, so würde er in den Genuss der Berufssprünge (bis 6 Jahre) bis zu den sechs Jahre kommen. In der Redaktion wurde es analog gelten, nur mit dem Unterschied, dass hier die Berufssprünge (bis 20 Berufsjahre) einen längeren Zeitraum umfassen. Bleibt es bei dem Austritt der MOPO und gibt es bis dahin keinen Haustarifvertrag gilt a. der laufenden TV im Bereich des Verlages bis 31.3.2001 und er würde noch bis 2006 in den Genuß der Berufsjahressprünge kommen. D.h. zwar keine jährliche Gehaltserhöhung (bei Tarifabschlüssen verbandsgebundener Unternehmen), aber alle zwei Jahre geben es einen Berufssprung. Im Bereich der Redaktion etwas anders. Dieses Modell funktioniert aber nur, wenn es keinen anderen Vertrag gibt. Erfahrungsgemäß kommen die Arbeitgeber, die aus dem Verband ausgetreten sind, mit Stichtag der Wirksamkeit der Kündigung mit neuen Verträgen auf die Beschäftigten zu und setzten sie psychologisch unter Druck, doch diesen neuen Verrtag zu unterschreiben.Dann wurde dieser neuer Vertrag gelten.

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