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Holger Artus

Wie lange laufen die verschiedenen Tarifverträge?

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Im Rahmen unserer Herangehens an den Austritt der MOPO aus dem Arbeitgeberverband, den Zeitungsverlegerverband Hamburg (ZVHH), war ein Ansatz, auf Basis von Information und im Laufe der Beteiligung von Wissen, für eine vernünftige Sachaufklärung zu sorgen. Wir wollten keine moralische Schwarz-Weiß-Auseinandersetzung („Austritt böse“), sondern hatten ein Bild einer Formierung der Belegschaft. Dazu gehörte z.B. dass wir die Tarifkommission auf einer Belegschaftsversammlung wählten, es also ein Anliegen von uns allen war.

Für den Verlag gilt, das der GTV bis zum 31.3.2002 (2,5 % ab 1.4.2001) abgeschlossen ist. Praktisch wird es bedeuten, dass zwar in diesem Jahr angerechnet wird, und die Mehrzahl aber zum 1.4.2001 die 2,5% oder etwas weniger auf das Bruttogehalt bezahlt bekommen. Die Tatsache, dass übertarifliche Gehaltsbestandteile angerechnet werden, hat nichts mit dem Tarifvertrag zu tun.

Der Manteltarifvertrag Angestellte verschiedene Kündigungsfristen. Der gesamte MTV ohne mit Ausnhame der wöchentlichen Arbeitszeit mit einer Frist zum 31. Dezember 2000 gekündigt werden (also vorbei). Die wöchentliche Arbeitszeit konnte zum 31.12.1998 mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Der TV über die Fortbildung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmal zum 31.12.1995, gekündigt werden. Der TV über die Vermögenswirksamen Leistungen (624 DM im Jahr) kann mit einer sechsmonatigen Frist zum Quartalsschluß gekündigt werden, erstmals zum 31. Dezember 1977.

Für den Bereich der Redaktion gibt es folgende Kündigungsfristen. Der GTV wurde jetzt zum 31.7.2000 gekündigt. Es sollen demnäcshte Gespräche stattfinden. Der Zeitungsverlegerverband hat erklärt, dass er weiter an die Berufsjahressprünge heran will. Hier ist zu unterstellen, dass wenn es einen Tarifabschluß gibt, dieser auch für die Redaktions-Gehälter zutrifft. Klar sollte dabei aber auch sein, dass wer übertarifliche Engeltbestandteile hat, dies komplett verrrechnet werden. D.h. das es brutto keine Pfennig mehr geben kann. Der MTV kann erstmalig mit einer Frist (man ahnt es) von sechs Monaten zum 31.12.2001 gekündigt werden. Der TV über die Altersversorgung kann mit einer Frist vom 12 Monaten erstmalig zum 31.12.2004 gekündigt werden. Die tariflichlichen Regelungen über das Redaktionsvolontariat kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 30. Juni 1997, danach jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Die Vermögenswirksamen Leistungen können analog den Angestellten Verlag. Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten ist zum 31.7.2000 gekündigt worden. Auch hierüber soll es Gespräche zwischen den Gewerkschaften und dem Verband geben.

Wie ist das mit der Nachwirkung?

Bereits in unserem BR-Info vom 29. Juni 2000 hatten wir darauf hingewiesen, dass der TV solange gilt, bis es eine andere vertragliche Regelung gibt. Das heißt, dass z. B. die Entgeltregelungen des TV für die (Alt)beschäftigten weitergelten. Würde bis zum 31.12.2000 eine Kollege eingestellt werden und ihm er ist Berufseinsteiger, so würde er in den Genuß der Berufssprünge bis zu den sechs Jahre kommen. In der Redaktion wurde es analog gelten, nur mit dem Unterschied, dass hier die Berufssprünge einen längeren Zeitraum umfassen. Bleibt es bei dem Austritt der MOPO und gibt es bsi dahin keinen Haustarifvertrag gilt a. der laufenden TV im Bereich des Verlages bis 31.3.2001 und er würde noch bis 2006 in den Genuß der Berufsjahressprünge kommen. D.h. zwar keine jährliche Gehaltserhöhung (bei Tarifabschlüssen verbandsgebundener Unternehmen), aber alle zwei Jahre geben es einen Berufssprung. Im Bereich der Redaktion etwas anders. Dieses Modell funktioniert aber nur, wenn es keinen anderen Vertrag gibt. Erfahrungsgemäß kommen die Arbeitgeber, die aus dem Verband ausgetreten sind, mit Stichtag der Wirksamkeit der Kündigung mit neuen Verträgen auf die Beschäftigten zu und setzten sie psychologisch unter Druck, doch diesen neuen Verrtag zu unterschreiben („hier ein take, dort eine give). Dann wurde dieser neuer Vertrag gelten. Es hat auch Unternehmen gegeben, die mit dem Betriebsrat rechtswidrig eine Vereinbarung geschlossen haben und dies als neuen Vertrag ausgegeben. Gegenwärtig müsste es einen anderen Betriebsrat geben, aber ansonsten müssten die Gewerkschaften dagegen klagen – sofern es in der Bereich einen Arbeitgeberverband gibt.

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