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Holger Artus

Ein Streit um einen Namen auf Twitter

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Bei der Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht geht es um eine Klage des Studenten aus Kleve gegen die Hamburger pro familia-Vorsitzende Kersten Artus. Diese hat seinen Namen in einem Tweet auf Twitter genannt. Yannic Hendricks reichte eine Zivilklage ein, weil Artus sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ihre Beiträge zu löschen und Hendricks’ Anwaltskosten zu zahlen. Seine Anwälte argumentieren, dass Artus seine Persönlichkeitsrechte verletzt habe und kein öffentliches Interesse am Namen bestünde.


Die Anwaltskanzlei Höcke, die u.a. auch durch die Vertretung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann wegen eines Gedichts bekannt ist, hat dessen Rechtsvertretung übernommen.

Weiter geprüft wird zudem eine Bildveröffentlichung durch Kersten Artus, da sie Artikel der Zeitungen Neues Deutschland und Hamburger Abendblatt ebenfalls über Twitter verbreitet hatte. Diese Berichte waren mit Abbildungen des Mannes versehen – es handelte sich um eine gemalte Version seines Porträts an der Fassade des Autonomen Hamburger Kulturzentrums „Rote Flora“, mit dem der ursprüngliche Prozesstermin am 15. Februar angekündigt wurde.

Vor Beginn der Verhandlung fand vor dem Landgericht eine Solidaritätskundgebung statt, zu der das Hamburger Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung aufgerufen hatte. Kersten Artus ist Vorsitzende von pro familia Hamburg und hat dieses Bündnis im Mai 2018 mit gegründet. Angezeigte Ärztinnen wie Kristina Hänel aus Gießen und Nora Szasz aus Kassel wie auch Christiane von Rauch aus Frankfurt/M. waren nach Hamburg gekommen. Sie verwiesen in ihrem Reden auf den Kern der Auseinandersetzung, der geforderten Streichung des § 219 Strafgesetzbuch. Es werde über den Unterlassungsantrag versucht, die Unterstützungsarbeit zu diffamieren und zu beeinträchtigen. Bürgerschaftsabgeordnete der Linken, Deniz Celik, und der Grünen, Markeike Engels, redeten ebenfalls wie auch die Bundestagsabgeordnete Cornelia Möhring. Morgens hatte Linken-MdB Doris Achelwilm im Bundestag gesprochen und solidarische Grüße nach Hamburg entsandt – und auch den Namen des Mannes öffentlich genannt.

Bei dem Prozess geht es um die Frage, ob Yannic H. ein Recht hat, anonym zu bleiben. Nach der Verhandlung erklärte Kersten Artus dazu: „Es geht in meinen Augen um ein politischen Aktivisten. Er betreibt die Anzeigen nach Eigenaussage als Hobby. Damit hat er in Kauf genommen, dass er ins öffentliche Interesse rückt. So jemand muss in Kauf nehmen, dass sein Name dann auch genannt wird.“

Das Landgericht Hamburg wird allerdings erst am 26. April 2019 entscheiden. Einem Gerichtssprecher zu Folge kann es durchaus sein, dass die Namensnennung eher kein Problem darstellt. Dies hatte auch die Richterin in der Verhandlung gesagt.

„Ehrlich gesagt ist mir fast egal, wie der Prozess ausgeht. Der Name des Mannes, der anonym bleiben will, obwohl er maßgeblich dazu beigetragen hat, dass sexuelle und reproduktive Rechte von Frauen monatelang im Zentrum der politische Debatte gestanden haben und stehen, ist so oft im Internet genannt worden, dass es quasi schnurz ist, ob ich den weiter nennen darf.“
Kersten Artus

Kersten Artus betont aber auch: „Man darf sich aber dennoch nicht ablenken lassen, von dem eigentlichen Inhalt der Auseinandersetzung: Das Recht von uns Frauen, über unseren Körper selber zu entscheiden, wie im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs, ist mitten in der Gesellschaft angekommen. Man sieht dies an den vielen Protestaktionen im ganzen Land, der Bundestag und viele Landtage haben sich damit befasst, Bundesratsinitiativen sind eingereicht worden. Die betroffenen Ärztinnen wurden mit vielen Preisen geehrt. Das jetzt beschlossene Gesetz zur Ergänzung des § 219a hat die Bewegung nicht entzweit oder geschwächt. Denn was als Regierungskompromiss erklärt wurde, richtet sich weiterhin gegen die Ärztinnen und uns Frauen. Außerdem ist es ein Skandal, dass eine sinnlose und überflüssige Studie über die angeblichen psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruches mit fünf Millionen Euro durch das Gesundheitsministerium veranlasst werden wird. Dieses auch »Post Abortion Syndrom« (PAS) genannte Phänomen existiert nicht, das ist hinlänglich nachgewiesen.“


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