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Holger Artus

Gegen eine GWB-Änderung

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Meine ersten Notizen zur Änderung des GWB im § 30 b, zur „Presse“ sind vom Tag nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs. Ursprünglich wollte ich eine Unterschriften-Aktion von Betriebsratsvorsitzenden organisieren, die zu einer Debatte in ver.di vor der Veröffentlichung aufrufen sollten. Keiner schien dafür ein großes Interesse zu haben, wiegelten ab, so dass sich mit der Eindruck ergab, wenn es denn nur zur „Kooperationen“ im Verlagsbereich käme, so schlimm wäre es nicht … Also sollte die Linie sein, der ver.di-Beschluss aus 2007 muss die Linie bleiben. Meine Partner sahen eher selber nicht den Handlungsdruck, so dass unsere Aktion einschlief bzw. stand, als  das Bundeswirtschaftsministerium den Referenten-Entwurf veröffentlichte. Damit war die Aktion erledigt. Die nächsten öffentlichen Termine nach der Veröffentlichung im ver.di Fachbereich Medien waren eine Verlagskonferenz und eine Gremiumssitzung.

An beiden war ich nicht beteiligt, aber zur Gremiumssitzung entwarf ich einen Antrag, der von einem Mitglied übernommen und überarbeitet wurde. Dazu hatte ich dann auch noch eine Begründung geschrieben, warum man die Änderung im § 30 b ablehnen sollte. Der Antrag wurde angenommen, was man über die Begründung meinte, habe ich nicht mitbekommen. Meine Systematik spielte bei ver.di später keine Rolle. Zufrieden bin ich, dass der Autor für die Stellungnahme von ver.di gegen die GWB-Änderung im § 30 gesagt haben soll, dass das alles wirr sei und er es nicht verstehe. Es dürfte meine letzte aktive Mitarbeit an einer GWB-Novelle im Sinne der inhaltlichen Positionierung von ver.di und des praktischen Handelns in den sich real vollziehenden Konzentrationsprozessen gewesen sein. Hier der Text:
1. Die Änderung des § 30 ist aus systematischen Gründen abzulehnen. Bisher war die Marktdefinition das Kriterium, um Marktbeherrschung zu definieren. Mit der letzten GWB- Novelle kam bei den Zeitungen die Sanierungsfusion hinzu. Darüber hinaus gibt es die Ministererlaubnis und die Monopolkommission. Jetzt werden unbestimmte wirtschaftliche Gründe angeführt, die offenbar vor der Sanierungsfusion liegen. Es bleibt nicht mehr bei der Marktdefinition, sondern die Ausnahmen sollen stärker zur Regel werden.

2. Der jetzige Ansatz stellt fast eine Generalklausel für die Verlage da, um unterhalb der Marktdefinition, Kooperationen politisch durchzusetzen. Es geht nicht um Übernahmen, sondern um Kooperationen. Faktisch ist aber das Umsatzgeschäft das “Kooperationsgeschäft”, da man mit Redaktion kein Geld verdienen kann. Die Geschäfte der Verlage sind die Vertriebs- und Anzeigenumsätze. Hier sind Kooperationen erlaubt. Kooperationen heißt ja nicht, dass zwei Verlage etwas zusammen betreiben, sondern hinter dem Begriff verbergen sich die Übernahmen von Leistungen durch einen Verlag im strittigen Wettbewerbsgebiet, der dann vielleicht Kooperationsvertrag heißt. Faktisch gibt es künftig keinen politischen Grenzen, wie der umstrittene Markt abzugrenzen ist.

3. Die zehn größten Zeitungsverlage hatten 2014 an die 2 Mrd. € Bankschulden, lediglich die Societät/FAZ hat eine andere Unternehmensphilosophie und finanziert sich ausschließlich aus eigenen Mitteln. Die Funke Mediengruppe hat 1,2 Mrd. € Kreditschulden, der Umsatz der Gruppe im Jahr bewegt sich sogar leicht darunter. Dennoch sind die Kreditverbindlichkeiten keine Anlass zum Drama über die wirtschaftliche Lage. Aus sich der Gewerkschaftsbewegung sind Schulden eher Ausdruck einer Krise, nicht einer normalen Entwicklung einer Wachstums- und Konsolidierungsstrategie, so dass es auch ein völlig unklare Bild über die wirtschaftliche Lage von Einzelunternehmen gibt. Die Zeitungswirtschaft ist in einem Umbruch, die Anzeigenumsätze gehen massiv zurück, der Personal wird massiv abgebaut, aber in Teilen gibt es in allen großen Gruppe strukturelle Kosten, die mit der Geschichte des Wachstums einer Gruppe zu tun haben, die jetzt abgebaut werden müssen. Seien es die Druckmaschinen, die nicht mehr die Tonnage ausdrucken als für den Zweck der Anschaffung geplant, sei es die geschaffene EDV-Welt, die zu Zeiten des Umsatzwachstums mit ihren Kosten nicht auffielen usw.

4. Mit Blick auf die redaktionelle Unabhängigkeit muss man sagen, dass das GWB hier in keinem Zusammenhang steht. Es regelt die wirtschaftliche Bezuge und keine redaktionellen. Übernahmen werden nicht wegen redaktionelle Bezüge oder personeller Bezüge abgelehnt, sondern alleine aus Gründen der Marktdefinition und der Aufrechterhaltung des Wettbewerbs. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass mit dem GWB irgendetwas bezüglich der redaktionellen Unabhängigkeit geregelt werden kann. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass journalistisches Personal abgebaut wird, weil die Unternehmen die Kosten senken wollen. Dafür nehmen die Verleger es in Kauf, redaktionelle Vielfalt zu reduzieren. In den großen Zeitungsgruppen Madsack, Funke oder DuMont laufen seit zwei bis drei Jahren Restrukturierungsprogramme, andere Gruppen werden folgen! Im Bereich des Journalismus werden redaktionelle Arbeitsplätze abgebaut. Zum einen im Produktionsbereich, zum anderen aber auch im schreibenden Bereich. Dieser Richtung wird weiter anhalten, da die Anzeigenumsätze nicht steigen werden, die Vertriebsumsätze mehr und mehr als Geldbringer unter Druck geraten werden. Zusätzlich müssen die Unternehmen das Personal für den Online-Journalismus aufbauen. Sie werden das mehrheitlich nicht aus den bestehenden Mannschaften aufbauen, sondern tariflose Tochterunternehmen bilden.

5. Die Möglichkeit der “Kooperationen” wird die Konsolidierung im Zeitungsmarkt treiben. Auf Sicht werden verschiedene kleinere regionale Verlage ihre Unabhängigkeit verlieren. Den Kooperationsgewinnern ist es egal, wie eine Gesellschaft ihre redaktionelle Arbeit organisiert. Am Ende besteht die Gefahr, dass der unterlegende Verlag seinen Umsatz aus Vertrieb – und Anzeigen komplett an den Kooperationspartner abgibt und gewissermaßen einen Redaktionsetat erhält. Aus vergangenen Betrachtungen ging es den Verlegern darum, aus Kooperation und Zusammenarbeit andere Unternehmen zu übernehmen. Daran wird sich nichts geändert haben. Für die Übernahme schafft die GWB-Änderung keine neue Situation, aber sie schafft die Voraussetzungen für die nächste, die 10. GWB-Novelle. Unter diesem strategischen Aspekt muss man die 9. Novelle ebenfalls ablehnen.

6. Regionale Zeitungsgruppen haben sich alle das Ziel gesetzt, ihre bisher auf das eigene Geschäft ausgerichtete Organisation so zu ändern, dass sie eine Übernahme wirtschaftlich umsetzen können. Madsack oder DuMont verdeutlichen, dass sie beide Aufgaben auf einmal lösen müssen, was mit erheblichen Aufwand und Risiko verbunden ist (Programme “Madsack 2018” oder “Perspektive Wachstum”). Aber die Unternehmensgruppen reorganisieren alle Prozesse, damit sie künftig wachsen können. Jetzt erhoffen sie sich aus der neuen “Kooperationslösung” neue Möglichkeiten, Dienstleistungen für andere Verlage (“Mandantengeschäft”) aufzubauen. Die Verlagsgruppen werden die Gewinner dieser Regelung werden, weil sie über die Größe verfügen.  

7. Der Blick auf den Anzeigen- und Vertriebsmarkt zeigt zum anderen, dass es noch andere Lösungswege gibt. Die Funke-Gruppe hat ihre Absicht aufgegeben, Gesellschafter beim Sales Impact (Springer) zu werden. Stattdessen vergibt sie ihren Einzelverkauf an Sales Impact, im Chor mit anderen Zeitungsgruppen. Im Rahmen des Kartellrechts übergibt Sales Impact (Springer) seine deutschen Zeitschriften an den DPV (Bertelsmann), Bertelsmann seinerseits tritt sein weltweites Vertriebsgeschäft an IPS (unabhängiger Nationalvertrieb) ab.

8. Die Konsolidierung im Zeitungsmarkt wird weiter anhalten, sie muss aber außerhalb der regionalen Märkte passieren. Das besondere an der geplanten Neuregelung ist, dass der regionale Markt in den Fokus des Geschäftes rückt. Es gibt in verschiedenen Gruppen bereits Planungen, wie man redaktionellen Leistungen “kooperativ” ausbaut, was wiederum nichts mit dem GWB zu tun hat. In einem späteren Schritt können sich Verlage aber über Kooperationen dem Beuteobjekt nähern. Nur die Marktdefinition war bisher das Kriterium.

9. Die Änderungen im GWB (Kooperationsmöglichkeiten) werden in den Verlagsbereichen bundesweit zu massivem Arbeitsplatzabbau führen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Redaktionen, die damit nun noch mehr unter Druck gesetzt werden in puncto „Kostenverursacher“. Schon jetzt stehen die Redakteurinnen und Redakteure sowie Gewerkschaften in Tarifverhandlungen massiv unter Druck. Dies wird sich durch Kooperationsmöglichkeiten des GWB noch verschärfen. Würde ver.di der GWB-Novelle zustimmen, hätte es sicher auf die Mitglieder in Verlagsbereichen und Redaktionen negative Auswirkungen.

10. In Berlin wollen die drei Zeitungsverlage der Funke-Mediengruppe, Dieter von Holtzbrinck Medien und DuMont-Mediengruppe umfassend kooperieren. Damit verbunden ist ein massiver Arbeitsplatzabbau. Aus strategischer Sicht muss ver.di gegen die Legalisierung der Änderung des § 30 GWB sein, weil er die Voraussetzung für die Kooperationsvereinbarung in Berlin ist. Die Arbeitgeber werden bei betrieblichen Protesten darauf verweisen. dass auch ver.di für die Änderung war. Das wäre eine demoralisierende Aktivität.

Die wirtschaftlichen Verluste der drei Zeitungsverlage in Berlin sind gewaltig, aber sie bestehen schon seit längerem und wurde getragen. Nach Darstellung der Verlage ist der teure Wettbewerb um die Abonnenten, also das Abo-Marketing einer der Hauptgründe, weshalb sie so stark bei sinkenden Anzeigenumsätzen unter Druck sind. Warum bedürfte es der Kooperationsvereinbarung, wenn man selber doch seine Lesermarkt-Kosten senken könnte?

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