Am 19. Februar 2015 wurden betriebsbedingte Kündigungen bzw. Ãnderungskündigungen ausgesprochen. In einer Veröffentlichung kommentiert der Betriebsrat diese Situation: Mit diesen Anhörungen konterkariert die Geschäftsleitung die laufenden Verhandlungen. Statt eine Lösung am Verhandlungstisch zu suchen, die natürlich auch eine Herausforderung für die Geschäftsleitung darstellt, wählt man jetzt Kündigungen und verlässt jeden Weg einer sozialverträglichen Lösung.
In unseren Augen demonstriert die Geschäftsleitung ihre Unfähigkeit, Personalumbauprozesse sozial zu gestalten. Es fehlt offenbar auch an Format, sich so zu verhalten, wie es sich im Umgang unter uns gehört, so unsere Meinung zu den jetzt eingereichten Anhörungen.
Die Freikündigungen zielen auf die Zerstörung der Integrität der Beschäftigten und die Folgen für die Zukunft muss eindeutig die Geschäftsleitung verantworten. Man kann nicht auf Dauer gegen die Belegschaft sein und nur Geschäfte machen. Wir sind besorgt um unsere Kolleginnen und Kollegen, die freigekündigt werden sollen. Das Vorgehen der Geschäftsleitung ist nach unserer Meinung eine Schande.
Der Vorstand ist gefordert, sein erklärtes Ziel, sozialverträgliche Lösungen zu finden, auch in Hamburg umzusetzen.
Anhörungen sind nicht gleich Kündigungen
Über die Anhörungen zu den geplanten Maßnahmen werden wir jetzt mit den Betroffenen reden und eine Stellungnahme des Betriebsrats erarbeiten. Dies muss binnen sieben Tagen erfolgen, so dass ab 26. Februar die Kündigungen bzw. Änderungskündigungen ausgesprochen werden können. Mit Ende der Kündigungsfrist (zwischen sechs oder sieben Monaten) endet das Arbeitsverhältnis. Ausnahme wäre der frühere Eintritt in eine Transfergesellschaft.
Wie geht es jetzt weiter?
Zusammen mit den Betroffenen wird der Betriebsrat jetzt für jeden einzelnen einen Widerspruch, d.h. eine sachgerechte Stellungnahme erarbeiten und dem Arbeitgeber übergeben. An ihm ist es, die Kündigungen auszusprechen oder eben nicht. Bisher hat er die Lösungsvorschläge des BR vom 16. Februar 2015 abgelehnt, obwohl sie kostenneutral zu realisieren wären. Der Weg, die Kündigungen auszusprechen, ist der Weg in Kündigungsschutzklagen. Wir vom Betriebsrat richten uns darauf aus, dass es auch nach dem 27. Februar 2015 darum geht, sich für Beschäftigungs- und Arbeitsplatzsicherung zu engagieren. Wir als Betriebsrat stehen zu unseren Kolleginnen und Kollegen, wir engagieren uns für ein zukunftsfähiges Unternehmen, das von der Belegschaft getragen wird. Dazu gehören die Menschen, die Stärke der Marke sowie die Bereitschaft, sich über das normale Maß hinaus einzubringen. Die Chancen der digitalen Transformation muss man zusammen mit allen für die Zukunftsgestaltung erschließen.