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Holger Artus

Wie mit dem Abgeordnetenmandat als Gewerkschafter umgehen?

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Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Mehrheit der SPD-Stimmen der Kürzung des Weihnachtsgeldes der Beamten im Oktober 2011 zugestimmt. Wiederholt hat es dazu Aktionen und Kundgebungen in Hamburg mit einigen tausend Teilnehmern gegeben, so auch am Tag der Bürgerschaftssitzung. Während wir an der Bannmeile entlang gegen die Absicht des Senats protestierten, stimmte die SPD dafür, die anderen Parteien dagegen. An der Abstimmung nicht teilgenommen hatte der Hamburger ver.di-Vorsitzender Wolfgang Rose, er blieb aber im Plenarsaal. Um dieses Verhalten gibt es eine gewerkschaftsinterne und öffentliche Debatte . Es bedarf in ver.di einer Klärung, wie man künftig mit dieser Frage hauptamtliches Wahlmandat und Abgeordnetenmandat umgeht. Die Unabhängigkeit der Gewerkschaftsbewegung ist wichtig für ihre Glaubwürdigkeit. Dazu gehört aber auch ihre klare Positionierung in den Themen.

Der SPD-Abgeordnete (und Betriebsratsvorsitzender der HHLA) ging einen Schritt weiter als Wolfgang Rose, er stimmte dem Gesetz zu. Natürlich darf man fragen, warum winkt jemand ein Gesetz durch, dass sich gegen die gewerkschaftliche Positionierung und Stellungnahmen seiner eigenen Gewerkschaft richtet?

Der Versuch, die Nichtbeteiligung unter dem Mantel der Befangenheit zu stellen, erscheint mit fragwürdig. Üblich ist die Nichtteilnahmen von Abgeordneten, wenn sie von Entscheidungen betroffen sind, sei es als Person oder in der berufliche Funktion oder dem Unternehmen. Konsequent wäre es dann gewesen, gar nicht erst an den Gespräche mit den Senatsvertretern sich zu beteiligen, da am Ende so oder so eine Gesetzesentwurf herausgekommen wäre. Auch dies ist am Ende nur eine formale Argumentation, es geht schon um die inhaltliche Haltung. Die Empörung über die Nichtbeteiligung scheint groß und scheint dem Ansehen der Gewerkschaftsbewegung nicht zum Vorteil zu geraten. Mit Blick auf die Tarifrunde im Öffentlichen Dienst 2012 kann das ein Nachteil sein.

Auf der anderen Seite ist bei aller nachvollziehbarer Kritik deutlich zu sagen, dass der Verbund der Gewerkschaften von DGB, GEW, dbb, ver.di u.a. den Verhandlungsspielraum für vom Vorgängersenat geplanten Streichungen erst mit eröffnet haben. Dadurch ist es es Korrekturen an den Planungen gekommen und am Ende wurde ein Teil des Urlaubsgeldes an die Beamten gezahlt worden, der CDU-Senat wollte wesentlich mehr Beiträge aus den Einkommen der Beamten. Dieser öffentliche Druck wurde aktiv gestützt durch ver.di und ihren Landesbezirksleiters, daran kann es keinen Zweifel geben.

Die Konsequenz aus dieser Geschichte kann nur sein, dass es künftig eine Trennung von Wahlmandat in ver.di und der Abgeordnetenfunktion für eine Partei geben muss. Wer in ver.di von den Mitglieder in ein hauptamtliches Mandat gewählt wird, kann nicht als Abgeordneter kandidieren. Arno Münster ist nicht über den so genannten Gewerkschaftsplatz der SPD aufgestellt worden, er hat sich auch nicht als BR-Vorsitzender der HHLA an der Abstimmung beteiligt. Er ist wie jeder andere Abgeordneter von seiner Partei aufgestellt worden und nimmt von seinem Recht als Bürger Gebrauch. Er muss sich politisch fragen, was er gemacht hat, aber das muss er mit sich und seinen Wähler ausmachen wie sich seine Wähler daran erinnern sollten, dass da ein Sozialdemokrat für Gehaltskürzungen gestimmt hat.

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