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Holger Artus

Die MOPO hat Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gekündigt

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Die neuen MOPO-Eigentümer Frank Otto und Hans Barlach wollten den schnellen wirtschaftlichen Erfolg. Die Trennung von G+J sollte schnell vollzogen werden, das führte zur finanziellen Verbesserung. Die Verträge wurde gekündigt und neue abgeschlossen. Zu deren Einsparung gehörte auch die Kündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. Wir wussten es vorher und haben uns darauf eingestellt. Unsere Partner waren damals . wie immer – sehr ängstlich. Diese Info war Teil einer besprochenen Strategie im kleinen Kreis. Nach einigen Wochen hatten wir uns durchgesetzt und unser Ziel erreicht.

Der jetzt erklärte Austritt aus dem Arbeitgeberverband ist eine fatale Fortsetzung von bereits erfolgten Fehlentscheidungen, die Probleme der MOPO auf dem Rücken der Beschäftigten aus Verlag und Redaktion – und damit auch der Leser – auszutragen. Planstellen werden abgebaut, die Besetzung ausgeschriebener Stellen verzögert oder Stellen gar nicht besetzt, strukturelle Entscheidungen auf die lange Bank geschoben.

Vertretungsfragen für Urlaub werden entweder vollständig vergessen oder bewußt nicht geklärt. Ob in einer Zeitung der redaktionellen Spätdienst besetzt ist oder nicht, wird dem Zufall überlassen; wozu bedarf es eines Sekretariats, wenn sich doch jeder seine Post (oder das Fax) selbst abholen kann? Wenn eine Seite mal nicht so richtig aussieht – den Leser solls nicht stören. Ob die liegen gebliebene Arbeit sich noch so türmt – irgendwie wird es schon gelöst. Alle Maßnahmen haben offenbar das Ziel, Personalkosten zu sparen.

Dass die MOPO in ihrer jetzigen Qualität überhaupt noch erscheint, ist ganz bestimmt nicht das Verdienst der neuen Herren in Verlag und Redaktion. Es sind (und bleiben) die Beschäftigten, die sich für die MOPO engagieren und die ihre Arbeit ernst nehmen.

Was hat der Austritt für Folgen?

Die Kündigung erfolgt zum 30. Juni 2000, wird aber erst zum 31.12.2000 wirksam. Für die Beschäftigten, die Mitglied der IG Medien, des DJV oder der DAG sind, gilt der dann aktuelle Gehalts-Tarifvertrag über den 31.12.2000 hinaus fort. Er wid aber nicht fortgeschieben. Finanziell heißt das, dass es künftig keine tariflichen Gehaltserhöhungen mehr geben wird. Erhöhungen können nur noch persönlich ausgehandelt werden.

Für die Beschäftigten, die NICHT in der Gewerkschaft sind, gilt ab dem 1.1.2001 in der Regel nur noch deren Arbeitsvertrag. Für neue Kolleginnen und Kollegen, die nach dem 1.1.2001 eingestellt werden, wird ebenfalls der Arbeitsvertrag der Maßstab. Wenn es da z. B. keine Vereinbarungen zur Arbeitszeit gibt, gelten (theoretisch) die gesetzlichen Vorschriften: die 6-Tage und 48-Stunden-Woche. Oder beim Urlaub: Nur noch vier Wochen!

Sollten Gewerkschaftsmitglieder einen neuen oder anderen Arbeitsvertrag mit der MOPO unterschreiben, so besteht die Gefahr, dass man etwas unterschreibt, ohne dass die Tarifwirksamkeit darin festgehalten wird. So ist auch das Urlaubsgeld nur in den Tarifverträgen geregelt. Die Jahresleistung („Weihnachtsgeld“) ist ebenfalls nur eine Errungenschaft von Tarifverträgen. Neue Beschäftigte ab dem 1.1.2001 haben künftig darauf keinen Anspruch mehr. Heute noch gewohnte Zuschläge für Mehr- oder Nachtarbeit, insbesondere im Verlag, können schnell der Vergangenheit angehören. Auch für unsere Kolleginnen und Kollegen freien Fotografen kommt heraus, dass auch sie bei der Erhöhung der Bild- oder Textbeiträge nicht mehr automatisch berücksichtigt werden. Ausschließlich der Verlag kommt in die Situation, die Arbeitsbedingungen einseitig zu diktieren.

Ohne jede Not wird hier der soziale Frieden im Betrieb gefährdet. Wo die Tarifverträge ein Mehr an Gleichheit schafften, weil deren Inhalte als allgemein gerecht akzeptiert wurde, wird es künftig eine Unterteilung führen: „Loyal“ und „illoyal“, sprich mehr oder weniger Gehalt. Außerdem: Das Image der MOPO ist bereits stark angekratzt. Mit dem Austritt wird der Öffentlichkeit ein weiteres Indiz gegeben, wie lieblos die neuen Verleger mit dieser Traditionszeitung umgehen.

Was kann man tun?

Die Tarifverträge sind Sachen der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder. Diese müssen sich mit der Situation beschäftigen und ihre Konsequenzen ziehen. Tarifverträge darf der Betriebsrat nicht abschließen. Wir können auch nicht Fragen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt sind, wie z. B. die Höhe des Gehalts, aushandeln. Jeder sollte vorsorglich in seinen Arbeitsvertrag sehen. Selbstverständlich steht der Betriebsrat hier für Rückfragen zur Verfügung.

Wenn es nach dem Betriebsrat ginge, sollte die Kündigung zurückgezogen werden. Alle hätten davon einen Vorteil: der soziale Friede bliebe gesichert und die Verbandsbeiträge werden so sehr die Gesellschafter nicht schmerzen, da sie davon den Vorteil des soziale Friedens und der Ruhe haben.

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