Es war ein Zufall in den Dokumenten, die ich in meinem Archiv habe, dass ich über Karl Loewy gestolpert war, der ab Dezember 1944 für die Stadtreinigung als Zwangsarbeiter auf dem Ohlsdorfer Friedhof eingesetzt wurde. Nach meinen Recherchen war er der einzige Zwangsarbeiter im Bereich der Kraftwagen der Stadtreinigung bis 1945.
Aktuell gefundene Dokumente belegen, dass die Stadtreinigung in der NS-Zeit vorfolgte jüdische Menschen als Zwangsarbeiter ab Ende 1944 in Hamburg einsetze. Bisher gefunden wurde Karl-Heinz Loewy, der vom 4. Dezember 1944 bis zur Befreiung im Mai 1945 für die Stadtreinigung in deren Kraftfahrzeug Bereich auf dem Ohlsdorfer Friedhof arbeiten musste. Loewy war KFZ-Schlosser.

Das NS-Regime hatte Ende August 1944 entschieden, dass die jüdischen Menschen in Hamburg, die mit Personen aus der Mehrheitsgesellschaft verheiratet waren, alle in einem „geschlossenen Einsatz“ als Zwangsarbeiter:in eingesetzt werden sollten. In Hamburg waren das 1.088. Sie wurden von den Nazi als (jüdisch)„Versippte“ oder „Mischlinge“ rassistisch diffamiert wurden.

Alle dürften in ihren Familien auf die eine oder Weise bereits von dem antisemitischen Terror betroffen gewesen sein, sei es, das sie deportiert, sie selber ihre Arbeit verloren hatte und in der Gesellschaft ausgegrenzt wurden. Dazu kamen noch Sint*zze.
Zum 26. Oktober 1944 sollten sie alle kaserniert werden und unter Haftbedingungen leben bzw. zur Arbeit gehen. Sie sollten sich an verschiedenen Lagerorten einfinden, alleine 500 im Lagerhaus F/G am Dessauer Ufer, im Lager auf der Horner Rennbahn, dem Stadtpark oder dem Ohlsdorfer Friedhof.

Für die Einsatzplanung der Menschen und deren Bedingungen war Oberbaurar Brands im Hochbauamt, Abteilung Lagerbau, verantwortlich. Umgesetzt wurde die Zwangsarbeit vom Aufräumungsamt Hamburg, deren Leiter, Herbert Sprotte, mit seinem Amt hinter Rindermarkthalle an der damaligen Eimsbüttelerstraße (heute Budapester Straße) seinen Behörden-Sitz hatte.
Oberbaurats Brands vom Hochbauamt (Lagerbau) verfasste noch kurz vorher am 25. Oktober 1944 – eine vorläufige „Lageranweisung“: Das Lager ist nach 20 Uhr nicht zu verlassen; Verstoß bedeute vollständige Internierung. Besuch im Lager ist vollständig verboten. „Bei Widersetzlichkeit ist sofort die Gestapo zu benachrichtigen. „Die Bezahlung erfolgt durch die Arbeitgeber, bei denen die Insassen eingestellt werden.“

Die Planung des Bauverwaltung und des Arbeitsamts ging vollständig daneben, so das am Ende von den 1.000 Menschen nur rund 100 NS-Opfer kaserniert wurden. Die fast anderen 900 Menschen mussten sich an verschiedenen Sammelstellen jeden Tag, von denen eine auch am Heiligengeistfeld war, einfinden.
Am 28. Oktober 1944 wurden 100 Personen Menschen in zwei Zwangsarbeitslager auf den Hamburger Friedhöfen, 60 neben der Kapelle 13 auf dem Ohlsdorfer Friedhof und 40 auf dem Volksdorfer Friedhof interniert. Von Dezember 1944 bis Mai 1945 war der Friedhof Ohlsdorf für den Einsatz der jüdischen Zwangsarbeiter verantwortlich. Im November 1944 war es das Hamburger Bauunternehmen Blätter & Ackermann.