Zu den einzelnen Opfer der Zwangssterilisationen in der Frauenklinik des AK Altona möchte ich im Vorfeld der Kundgebung am 11. November 2024 vor der Bülowstraße 9 einige Notizen veröffentlichen, damit man um einige Eckdaten der betroffenen Menschen weiß. Meta B. hatte zum Zeitpunkt neun Kinder. Es war die Absicht der Nazis, auch sie nach dem „Endsieg“ zu sterilisieren.
Sie sagen nichts über das Leben der Personen aus, dessen bin ich mir bewusst. Die Infos habe ich an heute an Wohnorten verbreitet, wo sie einst gelebt haben und ich will auf die Kundgebung hinweisen, also dass man etwas tun kann. In diesem Fall habe ich die Info an das Center Management des Hansaviertels gemailt. Hierbei bin ich mir bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass damit nichts gemacht wird.
Meta B. wohnte 1944 mit ihren Kindern in der Königstraße 27, im Haus 1. Heute wäre ihre Wohnadresse die Poststraße 35, mitten in der heutigen Einkaufspassage „Hanse Viertel“. Gäbe es nicht die verbliebenen Häuser um den Bäckerbreitergang und Speckstraße am Valentinskamp – das heutige „Gängeviertel“ – würde nichts an diese Wohngeschichte und Lebensorten von Menschen erinnern.


Ende der 1950er Jahre erfolgte der Abriss der Mietshäuser entlang des Valentinskamps und den umliegenden Straßenzügen wie zum Beispiel der Hinterhäuser in der Poststraße. Im Viertel lebten vor dem 2. Weltkrieg viele Sinti und Roma. Sie wurden 1940, 1943 und 1944 über den Hannoverschen Bahnhof (heute Hafencity) in den Osten deportiert und die meisten in den KZs ermordet. Wo es eine Ehe mit einem Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft bestand, wurden die Menschen nicht deportiert.
Seit Februar 1943 gab es eine Anweisung des Innenministers des DR, dass sie, wenn sie älter als 12 Jahre sind, alle zu sterilisieren sind. Für die Kinder unter 12 Jahren musste eine Erklärung unterschrieben werden, dass dies mit dem 12. Lebensjahr erfolgt. Wenn sich die Menschen weigern sollten, lag es in der Hand der Kriminalpolizei, sie in ein KZ einzuweisen.
Am 14. November 1944 wurde Meta B. von der Hamburger Kriminalpolizei aus ihrer Wohnung in der damaligen Königstraße 27, Haus 1 der Frauenklinik in der Bülowstraße „zwangsweise zugeführt“, wie es aus Angaben des AK Altona hervorging. Einen Tag später wurde sie sterilisiert, weil sie eine Sintizza war. Am 24. November 1944 wurde sie aus der Klinik entlassen.
Sie war eine von 13 Personen, die zwischen November 1944 und Februar 1945 in der damaligen Frauenklinik in von den Ärzten:in körperlich misshandelt wurden. Das NS-System wollte die Existenz der Sinti und Roma aus ihrem „1.000- jährigen Reich“ streichen. Die nach den Deportationen noch in Hamburg lebenden von ihnen sollten alle „unfruchtbar“ gemacht werden, wie es in den Krankenhaus-Akten hieß. Die Zwangssterilisationen ab November 1944 waren ein weiterer Schritt.
Meta B. wurde am 21. Mai 1909 in Danzig geboren. Am 28. August 1918 heiratete sie den Hafenarbeiter Willi Lau in Hamburg. Das Paar hatte insgesamt neun Kinder, bevor Meta zwangssterilisiert wurde. Nach 1945 belegten Gutachten, dass sie aus gesundheitlichen Gründen niemals hätte sterilisiert werden dürfen. Den ausführenden Ärzten war das jedoch egal.
Die britische Administration in Hamburg ging 1946 juristisch gegen die Ärzte der Frauenklinik vor und verurteilte sie zu Haft- und Geldstrafen. Der verantwortliche Arzt, Prof. Hinselmann, wurde zu drei Jahren Gefängnis und zu einer Schadensersatzzahlung von 100.000 RM an die Misshandelten verurteilt.
In keinem der 13 Fälle lag eine gerichtliche Entscheidung vor, die dem Staat diesen Eingriffe erlaubte. Bereits vorher wurden kranke Menschen vom NS-System zwangssterilisiert, auch im AK Altona in der Gynäkologischen Abteilung an der (heutigen Max-Brauer-)Allee und in der Bülowstraße. Dazu war 1933/1934 von den Nazis ein sogenannter Erbgesundheitsgericht eingerichtet worden, der darüber entschied. Auch wenn der Inhalt des Gesetzes gegen alle Menschenrechte verstieß und ein rassistisches Gesetz war, wollten die Nationalsozialisten pro forma den Schein der Legalität wahren. Ein Gericht bestellte einen Gutachter, und es wurde ein Beschluss gefasst, auch wenn die Entscheidung bereits vorher feststand. Im Fall der Sinti und Roma handelten die Ärzte des AK Altona jedoch ohne diesen Beschluss.
Am Montag, dem 11. November 2024, um 17 Uhr soll mit einer Kundgebung in der Bülowstraße 9 in Hamburg-Ottensen an die 13 Menschen erinnert werden, die in der damaligen Frauenklinik des AK Altona körperlich misshandelt wurden. Anlässlich des 80. Jahrestages des Beginn dieser Kampagne soll an die rassistischen Verbrechen des NS-Systems erinnert werden.