Diese Info habe ich um den Heußweg 74 verteilt. Nach 1945 wohnte die Familie, um die es geht, unter der Adresse. Asta und Jani R. gehörten zu den 13 Zwangssterilisierten in der Frauenklinik des AK Altona zwischen November 1944 und Februar 1945. Am 11. November 2024 findet vor Bülowstraße 9 eine Kundgebung statt.
Zu den 13 Betroffenen soll es einige kurze Infos im Vorfeld geben. Wo es die Möglichkeit für mich gibt, eine Info in der heutigen Nachbarschaft zu verteilen, mache ich das. Nicht in allen Fällen ist das machbar, so dass ich mir im Einzelfall eine gezielte Mail überlegt habe. Ich möchte nicht nur einfach einen Web-Text auf die Seite stellen, sondern eben etwas mehr machen – neben der Kundgebung. Die Recherche ergab mehr zum erzählen als in der Info aufgeschrieben wird. Das bringt die Form mit sich. Im Fall von Asta R. gebe es noch mehr über ihr Leben zu erzählen. Dazu habe ich mir was überlegt, noch steht der angedachte Rundgang. Hier das Info:
Am 1. Februar 1945 wurden Asta und Jani Rosenberg in der damaligen Frauenklinik des AK Altona in der Bülowstraße 9 in Ottensen zwangssterilisiert. Sie waren Sinti*zze. Nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 schadete ihr „Blut“ der „deutschen Rasse“.
Wer waren Asta und Jani Rosenberg?
Asta wurde am 27. Januar 1929, ihr Bruder Jani am 2. September 1930 in Hamburg geboren. Ihre Mutter, Dorothea, die mit ihren Kinder nach 1945 im Heußweg 74 wohnte, wurde 1894 in Magdeburg geboren.
Asta und Jani wurden am 30. Januar 1945 von der Kriminalpolizei aus ihrem damaligen Zuhause in der Thadenstraße 79/91 abgeholt und in die Frauenklinik des AK Altona in der Bülowstraße 9 gebracht.
Ihrer Mutter, Dorothea, wurde gesagt, sollte sie sich weigern, würden sie nach Auschwitz „gebracht“ werden. Am 1. Februar 1945 wurden die beiden durch Ärzte die Krankenhauses körperlich misshandelt und am 10. Februar 1945 aus der Frauenklinik entlassen.
Sterilisation erfolgte willkürlich
Der Vorgang um die 13 Sinti und Roma, die im November 1944 bis Januar 1945 durch Ärzte in der Bülowstraße 9 sterilisiert wurden, fällt besonders dadurch auf, dass sie ohne Rechtsgrundlage umgesetzt wurden. Nach einer Bescheinigung des „Erbgesundheitsgerichts“ hatte keiner des durchführenden ärztlichen Personals gefragt. Das “Gericht”, das ab 1933/34 von den Nazis eingerichtet wurde, um staatlich verordnete Zwangssterilisationen durchzuführen, war nicht involviert. Es entschied normalerweise über Anträge zur Sterilisation von Menschen, die geistige oder körperliche Einschränkungen hatten. Auch Alkoholkranke, Sexarbeiterinnen, Obdachlose und andere wurden damals willkürlich sterilisiert.Sie wurden von der Polizei abgeholt und zwangsweise eingewiesen.
Es herrschte damals ein allgemeines Einvernehmen, dass Sinti und Roma ohne rechtliche Grundlage die Fortpflanzungsfähigkeiten genommen werden durften. Ziel der rassischen Nazi-Strategie war es, die Menschen vollständig zu vernichten.
Nur auf „Befehl“ gehandelt?
In den Verfahren gegen die handelnden Ärzte:innen des AK Altona nach 1945 gaben diese an, dass sie nach einem Erlass des Reichsministers des Innern gehandelt hätten. In dem Verfahren gegen die Hauptverantwortlichen, Prof. Dr. Hinselmann, gab der in seiner “Verteidigung” an, dass ihn der damalige “Gesundheitssenator” Ofterdinger telefonisch angewiesen hätte, diese Misshandlungen durchzuführen. Die Ärzte:innen wurden für ihre Handlungen 1946 zu Gefängnis- und Geldstrafen durch die damalige britische Administration in Hamburg verurteilt. Die beiden Kripo-Beamten Karl Krause und Paul Everding bekamen eine Strafe von drei Jahren Gefängnis.
Nach 1945 mussten beide um ihr Rechte kämpfen
Es gehört leider auch zur bitteren Geschichte, dass Asta und Jani nach 1945 ihre Rechte auf Entschädigung bestritten wurden, dass sie für ihre Herkunft wieder ausgegrenzt wurden. Wenn ich heute die Akten lese, schäme ich mich dafür, dass Staatsangestellte so gegen Menschen gehandelt haben, denen das Recht auf Leben und Familie genommen wurde. Es finden sich jede Menge rassistische Beleidigungen in den amtlichen Schreiben. Statt selbst als Vertreter des Staates die Verbrechen aufzuklären, wird der Versuch unternommen, die Beweispflicht auf das Opfer zu verschieben.