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Holger Artus

Annemarie M., 15 Jahre

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Diese Info habe ich heute in der Beckstraße in die Briefkästen gesteckt und an den Vorstand der Fritz-Schumacher-Siedlung Langenhorn per Mail versendet, es waren einst Wohnorte vor und nach 1945 von ihr. Sie gehörte zu den 13 Zwangssterilisierten in der Frauenklinik des AK Altona ab November 1944.

Ursprünglich wollte ich etwas zu einer Nachbarin, Laura Rosenberg, machen, die in den 1930/1940-Jahren bei im im Weidenviertel wohnte. Als Schülerin der Schule Schanzenstraße wurde sie rassistisch beschimpft und von dem NS-System verfolgt, weil sie eine Sintizza war. Dazu gehörte ihre Zwangssterilisation im November 1944 sowie die ihrer beiden Geschwister. Mir war 2022 nicht bewusst, dass es damals der Beginn einer Kampagne der Nazis war, die noch in Hamburg lebenden Sinti und Roma zu vernichten, hier in Form der Sterilisation. Im Laufe der Monate nahm das Bild neue Konturen an, so dass ich einen neuen Versuch der Erinnerung an ihre körperlichen Misshandlungen startete. Am 11. November 2024 ist jetzt eine Kundgebung geplant.

Politisch war und ist es eine schwere Aktivität. Als Teil der Mehrheitsgesellschaft muss man sich zu Recht der Kritik stellen, warum man erst jetzt etwas macht und das die Perspektive, von der ich schaue, eine andere ist als die betroffenen Familien der Roma und Sinti. Zu Kritik gehört aber auch, große Gruppen der Zwangssterilisierten nicht in den Blick genommen werden. Auch dazu, den weiteren Zwangssterilisationen im AK Altona, gibt es konkrete Planungen, aber es nicht möglich, alles gleichzeitig zu machen. Hier die Info:

Annemarie M. wurde am 10. November 1944 in der damaligen Frauenklinik des AK Altona in der Bülowstraße 9 in Ottensen zwangssterilisiert. Zum Zeitpunkt war sie 15 Jahre alt. Warum? Sie war schwarz. Heute sprechen wir von People of Color (PoC). Nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 schadete ihr „Blut“ der „deutschen Rasse“.

Wer war Annemarie M. ?
Annemarie wurde am 27.  Januar 1929 in Hamburg geboren. Ihre Mutter, Else, die 1894 in Magdeburg geboren wurde, war wie sie PoC. Annemarie lebte bei ihrem Vormund, Paul Bähr, in Fritz-Schumacher-Allee 57 in Hamburg Langenhorn. Er wohnte dort seit 1923, zu einem frühen Zeitpunkt des Wohnquartiers in der heutigen Fritz-Schumacher.Siedlung.

Sie konnte im schulpflichtigen Alter keine staatliche Schule besuchen, da die Nürnberger Gesetze ihr das Recht auf Bildung und Ausbildung nahmen. Seit 1943 arbeitete sie bis zu ihrer Einweisung in das Frauenkrankenhaus Altona bei einem Lehrer, Schriewer, in der Straße “Ahlfeld” in Langenhorn als “Hausangestellte”. Dafür bekam sie zwischen 60 bis 80 RM im Monat.

Warum wurde sie sterilisiert?
Am 7. November 1944 wurde Annemarie in die Frauenklinik des AK Altona in der Bülowstraße 9 von einem Kriminalpolizeibeamten gebracht, am 10. November 1944 erfolgte die Verstümmelung durch die Ärztin, Dr. Goldbeck. Am 22. November 1944 wurde sie aus dem Frauenkrankenhaus entlassen. In Unterlagen habe ich gelesen, dass mindestens 436 von 500 bis 600 Nachkommen aus Verbindungen afrikanischer Soldaten und deutscher Frauen 1937 sterilisiert wurden. Else Mähne, ihre Mutter, muss eine von ihnen gewesen sein, wie Annemarie nach 1945 schrieb.

Sterilisation erfolgte willkürlich
Der Vorgang um die 12 Sinti und Rom und Annemarie M., die im November 1944 bis Januar 1945 durch die Ärzte in der Bülowstraße sterilisiert wurden, fällt besonders dadurch auf, dass sie ohne Rechtsgrundlage umgesetzt wurden. Nach einer Bescheinigung des „Erbgesundheitsgerichts“, den die Nazis 1933/1934 extra für diese Fälle geschaffen hatte, wurde durch keinen des durchführenden ärztlichen Personals gefragt. Dieses Gericht hatte damals über Anträge zur Sterilisation von Menschen, bei denen eine geistige oder körperliche Behinderung diagnostiziert worden waren, zu entscheiden. Auch Alkoholkranke, Sexarbeiterinnen, Obdachlose, Hilfsschüler:innen und andere Personengruppen wurden ab 1934 zwangssterilisiert. Die Eltern Betroffener konnten vor dem “Erbgesundheitsgerichts“ formal noch Widerspruch einlegen – bei Sinti und Roma gab es diese Möglichkeit nicht. Sie erhielten ihre Einweisung durch die Kriminalpolizei und wurden abgeholt. 

Es herrschte damals ein allgemeines Einvernehmen, dass Sinti und Roma bzw. PoC ohne rechtliche Grundlage und ohne Interventionsmöglichkeiten die Fortpflanzungsfähigkeiten genommen werden durfte. Ziel der rassischen Nazi-Strategie war, diese Menschen vollständig zu vernichten.

Nur auf „Befehl“ gehandelt?
In den Verfahren gegen die handelnden Ärzte:innen des Frauenklinik des AK Altona nach 1945 gaben diese an, dass sie nach einem Erlass des Reichsministers des Inneren gehandelt hätten. Dr. Goldbeck wurde für ihre Handlungen 1946 zu einem Jahren Gefängnis durch die damalige britische Administration in Hamburg verurteilt. Die beiden Kripo-Beamten Karl Krause und Paul Everding wurden zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach 1945 musste Annemarie M. um ihr Recht kämpfen
Es gehört leider zur bitteren Geschichte, dass Annemarie nach 1945 ihr Recht auf Entschädigung bestritten wurde, dass sie wegen ihrer Herkunft und Hautfarbe erneut rassistisch ausgegrenzt wurde. Es finden sich jede Menge rassistische Beleidigungen in den amtlichen Schreiben nach 1945. Statt selbst als Vertreter des Staates die Verbrechen aufzuklären, wurde der Versuch unternommen, die Beweispflicht auf das Opfer zu verschieben. Dass sie eine Entschädigung von 5.000 DM  erst 1962 bekam, macht deutlich, wie man Menschenrechtsverbrechen des NS-Systems in den 1950/1960er Jahren versuchte, vergessen zu machen. Annemarie Mähne heiratete 1952 und das Paar lebte zusammen in der Beckstraße 14 beim Schlachthof. Später trennte sich das Paar. 

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