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Holger Artus

Leinpfad 20: Seit 1939 Standort der SS für eigene Gerichtsbarkeit

Am Donnerstag werde auch ich für Paula Jacobson, an die ein Stolperstein vor dem Leinpfad 20 erinnert, Blumen niederlegen. Er ist zu einem Thema geworden, da der gerade verlegter Stolperstein am 16. Oktober 2021 für sie nur wenige Tage später auf dem Gehweg komplett entfernt und eine ganz neue Platte verlegt verlegt wurde.

Die MOPO griff das Thema auf und informierte über darüber am 19. November 2021. Die Recherche ergab, dass der Leinpfad 20 bis 1939 im jüdischen Besitz war, dass die Eigentümer aber gezwungen wurden, ihre Eigentum an “Arier” zu verkaufen. Alfred Moritzen floh mit seiner Familie nach Dänemark. Er war dänischer Staatsbürger. Seine Kinder leben heute noch in Dänemark.

Weitere Hinweise haben jetzt ergeben, darüber hat die MOPO am heutigen Donnerstag, den 25. November 2021 geschrieben, dass im Leinpfad 20 ab 1939 das SS und Polizeigericht 12 untergebracht war, das für die SS und KZs zuständige SS-Sondergerichtsbarkeit. Mit dem Gesetz über die “Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für die Angehörigen der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände im besonderen Einsatz”von 1939  wurde für die SS und Polizei eine eigene Gerichtsbarkeit eingeführt. 

Im Leinpfad 20 handelte es sich um den Sitz der HSSPF (Höheren SS- und Polizeiführer), eine Art örtliche Gerichte. Gerichtsvorsitzender ab 1939 Dr. Hans Wendt (“SS-Justizführer”). Ab 1943 war es Georg Henning Graf von Bassewitz-Behr, der für den Mord an den 45.000 Zivilisten in der Gegend von Dnjepropetrowsk verantwortlich war. Er wurde von einem sowjetischen Gericht zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Er starb zwei Jahre später in einem Arbeitslager in Ostsibirien.

Georg-Henning Graf von Bassewitz-Behr

Bis Ende Juli 1941 war Bassewitz-Behr als Quartiermeister beim Kommandostab Reichsführer SS eingesetzt. Während des Krieges gegen die Sowjetunion war er in Riga als „Landwirtschaftlicher Referent“ im Stab des dortigen Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF) tätig. Ab Mitte November 1941 bis Anfang August 1942 hatte er das das Amt des SS- und Polizeiführers von Dnepropetrowsk, Ukraine inne. In dieser Zeit war er für den Mord an über 40-tausend Zivilisten, Partisanen und Juden verantwortlich. Im November 1942 übernahm er die Position des Höheren Führers der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (HSSPF) für Russland-Mitte in Mogilew.

Vom 16. Februar 1943 bis zum 8. Mai 1945 war er HSSPF des Wehrkreises X (HSSPF Nordsee) in Hamburg. Am 1. Juli 1944 erfolgte die Ernennung zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS,  Für den Wehrkreis X (Hamburg) wurde Bassewitz-Behr im August 1943 zum Generalkommissar für das Sicherheitswesen ernannt So leitete auch das Kriegsgefangenenwesen im Wehrkreis X und war verantwortlich für die Repressionen gegen die ausländischen Zwangsarbeiter. 

Bei Kriegsende war er hauptverantwortlich für die „Evakuierung“ des KZ Neuengamme und dessen Außenlager. Auf Weisung bzw. mit Zustimmung von Bassewitz-Behr wurden 71 zur Exekution bestimmte Häftlinge aus dem Polizeigefängnis Fuhlsbüttel während des Endphaseverbrechens im KZ Neuengamme im April 1945 ermordet.

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