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Holger Artus

Was bedeutet Änderung des GWB für die Beschäftigten?

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Einer meiner verschiedenen Texte, den ich für die Beschäftigten des Berliner Verlages geschrieben hatte, sprich dem Konzernbetriebsrat. Das Wettbewerbsrecht war von der Großen Koalition geändert worden. Es sollte ein Angebot sein, dass die Beschäftigten sich der Risiken für die weitere Unternehmensentwicklung bewusst werden. Frühzeitig, seit Ende 2013, wussten wir von den Versuchen, die auch DuMont trieb, dass der Regierung etwas ändert, so das man die Lage auch in Berlin ändern kann.

Der Konzernbetriebsrat des Berliner Verlages beschäftigt sich in seiner jüngsten Veröffentlichung mit den Änderungen des Kartellrechts und deren Bedeutung für die Beschäftigten des Berliner Verlages. Erklärt wird die geplante Änderung des Gesetzes für die Zeitungen und warum bereits heute redaktionelle Kooperationen möglich sind. Der KBR macht deutlich, dass er sich gegen die Folgen einer Änderung für die Beschäftigten engagieren wird.

Wir haben Euch in den vergangenen Wochen über die Umstrukturierungen unseres Medienhauses insgesamt, über die Situation in der IT und im Vertrieb/Marketing informiert. Heute kommen wir zurück auf die geplante Änderung des Kartellrechts. Sie wird aus unserer Sicht mit den Weg bereiten zu einem massiven Personalabbau am Standort Berlin. Im Einzelnen:

Worum geht es?
Das heute gültige Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besagt in § 1: „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“ Für den Verlagsbereich sind bislang nur punktuelle Ausnahmen zugelassen, sie sind im § 30 GWB („Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften“) definiert. Dieser Paragraph aber soll nun um einen weiteren Punkt ergänzt werden: Künftig soll in Wettbewerbsgebieten eine Kooperation zwischen Verlagen erlaubt sein, wenn es deren „wirtschaftliche Basis für den intermedialen Wettbewerb“ stärke, heißt es im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. 

Welche Erfahrungen haben wir am Berliner Standort mit dem Kartellrecht?
2003 stieß Gruner+Jahr den damaligen Berliner Verlag ab und verkaufte ihn an die Verlagsgruppe Holtzbrinck (Handelsblatt, Tagesspiegel u.a.) – also an einen der beiden direkten Konkurrenten auf dem Berliner Markt. Springer, der dritte große Rivale in der Region, klagte dagegen und erhielt Recht. Denn durch den Zukauf hätte Holtzbrinck in Berlin eine marktbeherrschende Stellung erhalten. Stattdessen übernahm 2006 der US-Finanzinvestor VSS mit seinem Juniorpartner Mecom/David Montgomery, besser bekannt als „die Heuschrecken“, unser Haus. So weit, so schlecht.

Was ist heute anders als vor 13 Jahren?
Kooperation zwischen den Zeitungshäusern. Das neue GWB hingegen lädt die Verleger geradezu ein, ganze Verlagsbereiche zusammenlegen, damit Arbeitsplätze wegzusparen und so Kosten zu senken. Brennend interessiert an einer solchen Zusammenarbeit sind diesmal außerdem nicht nur zwei, sondern alle drei großen Berliner Zeitungsverlage.

Wann könnte die Neuerung greifen?
Ursprünglich sollte das geänderte GWB schon am 3. August 2016 von der Bundesregierung abgesegnet werden, dann durch Bundestag und Bundesrat gehen und schließlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Doch der CSU-Land-wirtschaftsminister bekam Druck vom Deutschen Bauernverband, der um die Interessen der Milchbauern bangt. Auch die von der SPD geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein hat noch Änderungsbedarf angemeldet. Letzte Woche hat sich auch der Bundesminister Dobrindt für andere Regelungen im GWB ausgesprochen. Die Sache scheint sich also zu verzögern. Kommen aber wird die Kartellrechtsreform am Ende doch, es sei denn, Union und SPD machen daraus noch einen handfesten Koalitionsstreit mit Blick auf die Bundestagswahl 2017.

Werden auch die Redaktionen kooperieren?
Erlaubt ist heute schon eine redaktionelle Zusammenarbeit. Auch Planspiele in diesem Sinne soll es bereits gegeben haben. Die Geschäftsführung des Berliner Verlages hat allerdings vor wenigen Tagen gegenüber dem Betriebsrat des Berliner Verlages erklärt, dass kein gemeinsamer Mantel mit der Funke Mediengruppe in Berlin geplant sei.

Und in Zukunft? Wäre nach einer Kooperation der Verlagsabteilungen auch eine Fusion möglich?
Grundsätzlich: Ja, sie wäre möglich. Der GWB-Paragraph 36 erlaubt die Übernahme kompletter Medienhäuser durch einen direkten Konkurrenten, falls „der übernommene Verlag in den letzten drei Jahren … einen erheblichen Jahresfehlbetrag auszuweisen hatte und er ohne den Zusammenschluss in seiner Existenz gefährdet wäre. Ferner muss nachgewiesen werden, dass vor dem Zusammen-schluss kein anderer Erwerber gefunden wurde, der eine wettbewerbskonformere Lösung sichergestellt hätte.“ Nach diesem Paragraphen durfte die FAZ vor drei Jahren die Frankfurter Rundschau schlucken, und den Preis dafür mussten die Mitarbeiter bezahlen. Wir sind also gewarnt.

Wo stehen die Betriebsräte?
Zu einer Kooperation der drei Berliner Zeitungsverlage gebe es keine Alternative, bekommen wir zu hören, auch wenn es viele Kolleginnen und Kollegen den Job kosten sollte. Das ist falsch. Alternativen gibt es immer. Nirgendwo steht geschrieben, dass die Konsolidierung von Medienunternehmen von den Beschäftigten bezahlt werden muss. Jobs einfach zu streichen, erfahrene Kolleginnen und Kollegen hinauszuwerfen und die Arbeit durch neu eingestellte Billig-Arbeitskräfte erledigen zu lassen, ist aus Verlegersicht möglicherweise verlockend. Innovativ und „zukunftsfähig“, wie es auf Neudeutsch heißt, ist es nicht.

Wir werden alles tun, was in unseren Kräften steht, um die durch die GWB-Reform bedrohten Kolleginnen und Kollegen zu schützen und ihre berufliche Zukunft zu sichern. Wir lassen uns nicht auseinanderbringen.

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